3. 3.1. Mit Zwischenbericht vom 6. März 2025 beantragte die Erziehungsaufsicht beim Familiengericht Zurzach, die Eltern seien anzuweisen, zur Klärung verschiedener Themen eine Beratung in Anspruch zu nehmen (act. 2 ff. in KEMN.2025.119). 3.2. Mit Schreiben vom 24. März 2025 stellte die Fachrichterin den Eltern die Errichtung einer Beistandschaft in Aussicht und gab ihnen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme (act. 9 f. in KEMN.2025.119). 3.3. Mit Eingabe vom 8. April 2025 teilte die Mutter mit, mit der Errichtung einer Beistandschaft nicht einverstanden zu sein (act. 12 ff. in KEMN.2025.119).