Betreff Änderung einer Massnahme / Regelung des persönlichen Verkehrs -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. B._____ (nachfolgend: Betroffener), geboren am tt.mm.2014, ist der Sohn der unverheirateten, getrennt lebenden Eltern A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) und C._____ (nachfolgend: Vater). Er steht unter der elterlichen Sorge der Mutter. 2. Mit Entscheid vom 28. Oktober 2024 (KEMN.2024.215) ordnete das Familiengericht Zurzach dem Betroffenen unter anderem eine Erziehungsaufsicht nach Art. 307 Abs. 3 ZGB an.