rechtfertigt sowie verhältnismässig. Die dagegen gerichtete Beschwerde ist abzuweisen. 6. 6.1. Ausgangsgemäss sind die obergerichtlichen Verfahrenskosten gemäss § 37 Abs. 5 EG ZGB i.V.m. Art. 106 Abs. 1 ZPO der Beschwerdeführerin aufzuerlegen. - 10 -