(ohne Ernennungsurkunde) übertragen worden sei. Seither habe sie mehrfach erfolglos versucht, den Betroffenen telefonisch zu erreichen. Bis heute habe kein Kontakt mit dem Betroffenen hergestellt werden können. Die Beschwerdeführerin habe ihr in einem Telefonat vom 19. März 2025 mitgeteilt, dass der Aufenthaltsort des Betroffenen seit dem 20. Dezember 2024 unbekannt sei und dieser den Kontakt zu seiner Familie und seinen Freunden abgebrochen habe. Da der Betroffene seine Eltern um Geld gebeten habe, sei gemäss der Beschwerdeführerin davon auszugehen, dass er sich ins Ausland abgesetzt habe.