Banken, Post, (Sozial-)Versicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen; - ihn beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere sein Einkommen und Vermögen, sorgfältig zu verwalten. 3. Die Handlungsfähigkeit des Betroffenen wird hinsichtlich Abschluss Rechtsgeschäfte, soweit es jeweils um mehr als Fr. 100.00 geht, eingeschränkt. -4-