Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet, welche folgende Aufgabenbereiche umfasst: - stets für eine geeignete Wohnsituation bzw. Unterkunft besorgt zu sein und ihn bei allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen zu vertreten inkl. Abschluss von Dauerverträgen über die Unterbringung; - für sein gesundheitliches Wohl sowie hinreichende medizinische Betreuung zu sorgen und ihn bei allen dafür erforderlichen Vorkehrungen zu vertreten; - ihn beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten soweit nötig zu vertreten, insbesondere auch im Verkehr mit Behörden, Ämtern,