1.6. Mit E-Mail vom 17. Dezember 2024 informierte die Beschwerdeführerin die Fachrichterin darüber, dass sie beim Bezirksgericht Baden ein Eheschutzverfahren eingeleitet habe, um weiteren finanziellen Schaden von der Familie abzuwenden. Darüber hinaus teilte sie mit, die Situation zuhause sei unhaltbar, der Betroffene kommuniziere mit niemanden, ziehe sich massiv zurück und habe keinen Kontakt zu langjährigen Freunden und zu der erweiterten Familie, was sehr besorgniserregend sei (act. 76 f.).