1.5. Anlässlich der vorinstanzlichen Anhörung des Betroffenen am 30. Oktober 2024 zeigte dieser keine Krankheits- und Behandlungseinsicht. Er führte aus, sein Verhältnis zu seiner Ehefrau und den Kindern sei zurzeit nicht gut und er überlege sich, die Scheidung einzureichen. Der Vorsorgeauftrag müsste dann auch aufgelöst werden. Dass seine Ehefrau bereits aus dem -3- Vorsorgeauftrag zurückgetreten sei, mache Sinn, da er sich trennen möchte (act. 72 ff.).