1.3. Mit Eingabe vom 30. September 2024 beantragte die Klinik E._____ beim Familiengericht Baden die Errichtung von behördlichen Erwachsenenschutzmassnahmen (act. 46 ff. und 55 ff.). 1.4. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2024 teilte die Beschwerdeführerin der Vorinstanz mit, als Vorsorgebeauftragte des Betroffenen nicht mehr zur Verfügung zu stehen, weshalb eine Validierung des Vorsorgeauftrags hinfällig werde (act. 71).