Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. B._____ (nachfolgend: Betroffener), geboren am tt.mm.1965, wurde am 12. August 2024 aufgrund seines besorgniserregenden psychischen Gesundheitszustandes fürsorgerisch in die Klinik E._____ untergebracht. Dort wurde bei ihm eine anhaltende wahnhafte Störung und differentialdiagnostisch eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert und er wurde als dauerhaft urteilsunfähig eingestuft (act. 2 ff., 55 ff. und 62 ff.). Der Betroffene hat zusammen mit seiner Ehefrau A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) erwachsene und noch in Ausbildung stehende Kinder.