Die Gerichtskosten werden dem Vater auferlegt und mit seinem Kostenvorschuss verrechnet. 4. Die Parteikosten sind wettgeschlagen." 1.3. Mit Schreiben vom 2. April 2025 stellte der Beschwerdeführer beim Familiengericht Laufenburg ein Begehren um Begründung des Entscheids vom 24. März 2025. Er verlangte insbesondere eine Begründung dafür, weshalb ihm die Kosten vollumfänglich auferlegt worden waren.