1.2. Nachdem der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. Januar 2025 (Postaufgabe: 7. Januar 2025) die Regelung des Ferienrechts für das Jahr 2025 und die Betreuungsregelung für die Betroffene 2 jeweils für den Freitag beantragte, eröffnete das Familiengericht Laufenburg die kindsschutzrechtlichen Verfahren KEKV.2025.4/5 und beauftragte die Beiständin mit Verfügung vom 13. Januar 2025, mit den Eltern die Ferienregelung für das Jahr 2025 zu machen. Die Beiständin teilte dem Familiengericht Laufenburg mit Eingabe vom 7. Februar 2025 mit, dass sich die Eltern hinsichtlich der Betreuungsregelung für die Sport-, Frühlings-, Herbst- und Weihnachtsferien 2025 haben einigen können,