Um eine kindswohlgerechte Entwicklung der Betroffenen trotz der schwierigen familiären Situation sicherzustellen, erweist sich daher eine Begleitung ihrer schulischen, persönlichen und gesundheitlichen Entwicklung als notwendig. Dadurch wird gewährleistet, dass die Beistandsperson bei einer erneuten Gefährdung oder einer Verschlechterung der Situation beziehungsweise der Befindlichkeit der Betroffenen rechtzeitig intervenieren und in Zusammenarbeit mit den Eltern geeignete Unterstützungsmassnahmen veranlassen kann.