Die unklare zukünftige Aufenthalts- und Obhutssituation der Betroffenen spricht zusätzlich für eine Unterstützung der Familie durch eine Beistandschaft. Da die Beistandsperson einzig den Interessen der Betroffenen verpflichtet ist, ist sie im Rahmen ihres Mandats in der Lage, deren Bedürfnisse und Anliegen angemessen wahrzunehmen und zu vertreten. Die Klärung der Aufenthalts- und Obhutssituation kann dazu beitragen, die bislang bestehenden Spannungen der Betroffenen im Hinblick auf eine allfällige Rückkehr nach Q._____ zu verringern und ihr psychisches Wohlergehen zu schützen.