3.4. Die Beschwerdeführerin bringt im Beschwerdeverfahren im Wesentlichen vor, die Betroffenen seien im August 2022 aus unsicheren und gesundheitlich belastenden Wohnverhältnissen beim Vater in Q._____ zu ihr in die Schweiz gezogen. Seither trage sie allein die Kosten, habe Wohn- und Bildungsbedingungen verbessert und die Betroffenen bei Sprache und Integration unterstützt.