Die Überforderung habe in der Vergangenheit zur physischen und psychischen Misshandlung der Betroffenen geführt, welche in der Herabsetzung durch verbale Äusserungen, im Nichterkennen der Bedürfnisse der Betroffenen sowie der inadäquaten Aufgabenerteilung und dem Aufbau von grossem psychischem Druck ihren Ausdruck gefunden hätten. Dazu komme die zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem neuen Partner bestehende Partnerschaftsgewalt, selbst wenn sie gemäss Ausführungen der Beschwerdeführerin und ihrem Partner im heutigen Zeitpunkt "nur" noch verbaler Natur sei.