6.2. Die Gemeinde R._____ wird eingeladen, innert 20 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids i.S.v. § 33 Abs. 3 EG ZGB allfällig Stellung zu nehmen. 7. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 8. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 9. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen."