4. Der Beiständin wird aufgetragen, nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahme an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen. 5. Der Beiständin wird aufgetragen, den ordentlichen Bericht für die Periode vom 15. Mai 2025 bis 30. April 2027 zu erstatten und diesen dem Familiengericht bis spätestens 31. Juli 2027 unaufgefordert (im Doppel) einzureichen. 6. 6.1. Die Gemeinde R._____ wird ersucht, die allenfalls nötige Kostengutsprache zu leisten.