- mit den Eltern eine einvernehmliche Besuchsregelung auszuarbeiten oder, falls das scheitert, dem Familiengericht entsprechend Antrag zu stellen; - nötigenfalls die Modalitäten, welche erforderlich sind für eine kindsgerechte Durchführung des Besuchsrechts (wie z.B. Festlegung von Übergabeort/-zeit, von Ferienwochen etc.), mit den Eltern verbindlich zu vereinbaren. 3. Zur Beiständin wird F._____, […], ernannt.