- Die Eltern in ihrer Sorge um die Betroffene mit Rat und Tat zu unterstützen; - die Betroffene mit Rat und Tat zu unterstützen; - die persönliche, gesundheitliche und schulische Entwicklung der Betroffenen zu begleiten und in Zusammenarbeit mit den Eltern allfällige Unterstützungsmassnahmen aufzugleisen und Finanzierungsfragen zu klären; - in Zusammenarbeit mit den Eltern den Aufenthalt und die Obhut der Betroffenen zu klären; - mit allen involvierten Fachpersonen aktiv im Austausch zu sein; -3-