1.2. Nach einer Gefährdungsmeldung der Gesamtschulleitung der Schule E._____ am 23. Januar 2025 eröffnete das Familiengericht Lenzburg für die Betroffenen je ein Verfahren zur Prüfung von kindsschutzrechtlichen Massnahmen (act. 2 ff. in KEMN.2025.78; die nachfolgenden Aktorenstellen beziehen sich auf dieses Dossier). Nach Anhörung der Mutter am 31. Januar 2025 (act. 10 ff.), nach Einholung des Sozialberichts vom 11. April 2025 (act. 18 ff.) sowie nach den Anhörungen der Betroffenen und ihrer Eltern am 5. Mai 2025 (act. 67 ff.) erklärten sich sowohl die Eltern als auch die Betroffenen mit der Errichtung einer Beistandschaft einverstanden.