Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. C._____ (nachfolgend: Betroffene 2), geboren am tt.mm.2009, und B._____ (nachfolgend: Betroffene 1), geboren am tt.mm.2015, sind die Töchter der geschiedenen und getrennt lebenden Eltern A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) und D._____ (nachfolgend: Vater). Die Betroffenen stehen unter der gemeinsamen elterlichen Sorge und unter der faktischen Obhut der Mutter. Bis Juli 2022 lebten die Betroffenen bei ihrem Vater in Q._____. Danach zogen sie zur Beschwerdeführerin in die Schweiz.