Im Gegenteil ist bei schicksalhaften Eltern-Kind-Verhältnissen die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen sehr wichtig und spielt bei der Identitätsfindung des Kindes eine entscheidende Rolle (BGE 131 III 209 E. 5, BGE 127 III 295 E. 4a, BGE 123 III 445 E. 3c). Mit dem angeordneten unbegleiteten Besuchsrecht und der Ausweitung nach sechs Monaten wird der Betroffenen und ihrem Vater ermöglicht, eine vertrauensvolle und ungezwungene Beziehung aufzubauen, was für die gesunde Entwicklung der Betroffenen wichtig ist.