Ein fehlender Babysitter-Kurs wirkt sich nicht auf die Fähigkeit des Vaters zur gebotenen Betreuung der Betroffenen aus, zumal es sich bei dieser nicht mehr um ein Baby, sondern ein bald fünfjähriges Kind handelt. In Bezug auf die befürchtete Überforderung der Betroffenen im Hinblick auf ihre Einschulung ist davon auszugehen, dass sie sich seit August 2025 erfolgreich in den Schulalltag eingefunden und an die veränderte Lebenssituation angepasst hat. Darüber hinaus ist die bald fünfjährige Betroffene altersentsprechend in der Lage, sich auf neue oder erweiterte soziale Konstellationen einzulassen. Hinzu kommt, dass der Vater der Betroffenen -9-