Es bestehe bei der Betroffenen eine zusätzliche kindswohlgefährdende Überforderung aufgrund ihrer Einschulung im August 2025. Die Betroffene müsse den neuen Lebensabschnitt zuerst emotional wie auch kognitiv verarbeiten ohne zusätzliche Belastungen und Überforderungen durch ein unbegleitetes Besuchsrecht. Dies wäre zu viel für die Betroffene.