8. Die Gerichtskosten, bestehend aus den Kosten für die Kindsvertretung in Höhe von Fr. 10'115.5 und Fr. 1'166.20, total Fr. 11'281.35 gehen zu Lasten der Staatskasse. 9. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 10. Der neue Kindsvertreter, Andreas Fischer, […], ist aus dem Mandat zu entlassen. 10.2. Der neue Kindsvertreter, Andreas Fischer, […], ist per 30.06.2025 aus dem Mandat zu entlassen. 11. Der Beschwerde der Kindsmutter wird die aufschiebende Wirkung gutgeheissen. 12. Die Anträge der Kindsmutter vom 13.05.2025, 20.06.2025 und 19.07.2025 sind gutzuheissen.