2. Die Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegner sollen einen Besuchsplan erarbeiten und Besuchstermine schriftlich festlegen. Das ist ein Widerspruch des Gerichts zu den Vorgaben, dass Mittwochs und alle 14 Tage am Samstag oder Sonntag Besuchsrecht stattfinden soll. Dies ist abzulehnen. 3. Ich beziehe mich auf soeben erwähnten Punkt 2 - ein Widerspruch in sich. Die Kindsmutter befolgt die juristischen Regeln mit juristischen und fristgerechten Eingaben. Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen ist ein Widerspruch. Dies ist abzulehnen.