10.2. Als Kindsvertreter für B._____ wird per 30. Juni 2025 Rechtsanwalt Andreas Fischer, […], eingesetzt. -4- 11. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen." 2. Die beim Obergericht des Kantons Aargau von der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Mai 2025 gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid vom 3. November 2025 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (XBE.2025.43).