7.2. Die Kostennote vom 12. Juni 2025 der Kindsvertreterin, Ladina Solèr, wird im Umfang von Fr. 1'166.20 (inkl. MwST Fr. 87.40) genehmigt. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, der Kindsvertreterin, Ladina Solèr, Fr. 1'166.20 zu überweisen. 8. Die Gerichtskosten, bestehend aus den Kosten für die Kindsvertretung in Höhe von Fr. 10'115.15 und Fr. 1'166.20, total Fr. 11'281.35, gehen zu Lasten der Staatskasse. 9. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 10. 10.1. Zufolge Niederlegung der Anwaltstätigkeit wird Advokatin Ladina Solèr, […], als Kindsvertreterin von B._____ per 24. Juni 2025 aus dem Mandat entlassen.