" 1. 1.1. Dem Vater wird ab sofort ein unbegleitetes Besuchsrecht von 3 Stunden am Ort seiner Wahl zugesprochen, jeweils am Mittwoch und sowie jeden zweiten Samstag oder Sonntag. 1.2. Sechs Monate nach Beginn der unbegleiteten Besuche, ist der Vater berechtigt, sein Kind jeweils am Mittwoch für 4 Stunden sowie alle 14 Tage am Samstag oder am Sonntag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu sich zu nehmen. 2. Die Eltern erarbeiten den Besuchsplan gemeinsam und vereinbaren den Übergabeort. Die Besuchstermine sind schriftlich festzulegen und gelten verbindlich.