1.2. Seit der Geburt der Betroffenen streiten sich die Eltern über das dem Vater zu gewährende Besuchsrecht. Mit zahlreichen rechtskräftigen Beschlüssen, Verfügungen und Entscheiden des Familiengerichts Rheinfelden wurde dem Vater ein unbegleitetes Besuchsrecht eingeräumt. Entgegen dieser gerichtlichen Anordnung hat die Beschwerdeführerin bislang die unbegleiteten Kontakte zwischen dem Vater und der Betroffenen verwehrt. 1.3. Mit begründetem Entscheid vom 15. Januar 2025 erkannte das Familiengericht Rheinfelden (KEMN.2022.378):