Weder aus dem Rechenschaftsbericht vom 10. April 2025 noch aus den übrigen Akten ergibt sich, wie sich die seit dem Obhutswechsel erfolgte Entwicklung der für die Regelung der elterlichen Sorge massgebenden Verhältnisse gestaltet hat. Insbesondere ist nicht ersichtlich, wie sich der elterliche Konflikt und die Kommunikation zwischen den Eltern, die Zusammenarbeit der Eltern mit der Beiständin in sämtlichen Lebensbereichen des Betroffenen sowie der Leidensdruck des Betroffenen seit dem Obhutswechsel entwickelt haben.