2.5.6. Hinsichtlich der Entwicklung der Verhältnisse seit dem 22. Oktober 2024 liegen dem Obergericht jedoch keine konkreten Erkenntnisse vor. Der Rechenschaftsbericht vom 10. April 2025 bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 und erfasst damit überwiegend die Phase, in welcher sich der Betroffene unter der Obhut der Mutter befand. Im Rahmen des Rechenschaftsberichts beantragte die Beiständin die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge über den Betroffenen (vgl. Beschwerdebeilage 4).