2.5.4. Die Mutter bringt zusammengefasst vor, für die Regelung der elterlichen Sorge müssten die Entwicklungen seit dem Obhutswechsel und die aktuelle Lage im Vordergrund stehen. Es sei abzuklären, wie sich die Beziehung zwischen dem Betroffenen und den Eltern sowie auch die Beziehung unter den Eltern seit dem Obhutswechsel entwickelt habe. Erst nach erfolgten Sachverhaltsabklärungen werde sich herausstellen, dass sie zur Kommunikation und Kooperation mit dem Beschwerdeführer und den involvierten Personen und Stellen in der Lage und auch willens sei.