sie zu zerstören, soweit sie bestehe. Aus dem kinderund jugendpsychiatrischen Gutachten vom 28. April 2022 gehe hervor, dass die Eltern dauerhaft nicht bereit und fähig seien, miteinander zu kommunizieren, weder was ihre eigene gegenseitige Beziehung angehe, geschweige denn, wenn es um die Angelegenheiten des Betroffenen gehe. Die Mutter werde niemals bereit sein, betreffend Sorgerechtsbelange mit ihm in einen informellen Austausch zu gehen, geschweige denn ihn zu informieren oder ihn gar mitentscheiden zu lassen. Alles, was er vorschlage, werde von der Mutter blockiert. In ihrem Verhalten werde sich nichts ändern und hierin liege die massive Gefahr der Kindswohlverletzung.