Ihre damalige Heilpädagogin habe eine ausgeprägte Wahrnehmungsstörung sowie Schwierigkeiten im sozialen sowie im sprachlichen Verständnis beschrieben. Nach ihrer Einschulung in die Kleinklasse einer Regelschule habe sie nach einem halben Jahr aufgrund von Überforderung und Mobbing an die Heilpädagogische Sonderschule gewechselt. Die Gutachterin ordnet die kognitiven Fähigkeiten im Grenzbereich von «unterdurchschnittlich» zu «leicht intelligenzgemindert» ein. Die Beschwerdeführerin lebe allein in einer Wohnung, benötige aber in bestimmten Bereichen regelmässig Hilfe. Dabei handle es sich einerseits um Aufgaben, die eine gewisse Planung erfordern würden, wie z.B. Wocheneinkäufe.