_ vom 17. März 2023 (Beschwerdebeilage 4) geht hervor, dass die Beschwerdeführerin kognitiv beeinträchtigt ist. Gemäss der Gutachterin sei davon auszugehen, dass die Beeinträchtigungen der Beschwerdeführerin in verschiedenen psychischen Funktionsbereichen (kognitiv, emotional, Selbstregulation usw.) Ausdruck einer genetisch bedingten Autismus-Spektrum-Störung seien (S. 51 f.). Die Beschwerdeführerin sei schon im Vorschulalter mit einer Entwicklungsverzögerung aufgefallen. Ihre damalige Heilpädagogin habe eine ausgeprägte Wahrnehmungsstörung sowie Schwierigkeiten im sozialen sowie im sprachlichen Verständnis beschrieben.