1. Die beiden Beschwerdeverfahren betreffend C._____ und D._____ seien zu vereinen. -4- 2. Für das Beschwerdeverfahren sei der Beschwerdegegner 1 zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses von mindestens CHF 3'000.00 zu verpflichten, eventualiter sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die Unterzeichnende sei als deren unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 3. Die Vorakten der Kindesschutzbehörde seien von Amtes wegen einzuholen."