2. Das Gesuch der Mutter um Gewährung eines Prozesskostenvorschusses wird abgewiesen. 3. Das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 4. Das Gesuch um Einsetzung von Tamara De Caro, Rechtsanwältin, als unentgeltliche Vertreterin der Mutter wird abgewiesen. 5. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 6. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen." 3. 3.1. Gegen die ihr am 20. Juni 2025 zugestellten Verfügungen vom 6. Juni 2025 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Juni 2025 fristgerecht Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte: