Das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wird abgewiesen. - 12 - Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Dispositivziffern 2 und 3 des angefochtenen Entscheids werden wie folgt angepasst: 2. Die Gesuche um Anpassung der Massnahmen und um unentgeltliche Rechtspflege werden nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids samt Akten zuständigkeitshalber an das Familiengericht Rheinfelden weitergeleitet. 3. [aufgehoben]