6.5.2. Der Beschwerdeführer geht von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 3'960.00 aus. Gestützt auf die eingereichten Lohnabrechnungen für den Zeitraum Juni 2024 bis Dezember 2024 ergibt sich allerdings – mit jeweiliger Herausrechnung der Kinderzulagen – ein durchschnittliches Nettoeinkommen von rund Fr. 4'520.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn; vgl. Beschwerdebeilage 13).