Die Krankenkassenprämien sowie die Kosten für den Arbeitsweg, die auswärtige Verpflegung und das Besuchsrecht sind im geltend gemachten Umfang zu berücksichtigen. In Bezug auf die Schuldentilgung von monatlich Fr. 300.00 hat der Beschwerdeführer zwar eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Gemeinde V._____ eingereicht (Beschwerdebeilage 17). Allerdings hat er nur eine einzige Zahlung belegt (Beschwerdebeilage 18).