4. Mit Dispositivziffer 3 des angefochtenen Entscheids wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Der Beschwerdeführer beantragte mit Beschwerdeanträgen Ziffer 2.3 und 2.4 auch die Aufhebung der Dispositivziffer 3 des angefochtenen Entscheids. -9-