2. Hauptbegehren 2.1. In Gutheissung der Beschwerde seien die Dispositivziffern 1 der Entscheide KEMN.2025.361 und KEMN.2024.362 vom 05.05.2025 -4- aufzuheben und auf das Gesuch um Anpassung der Kindesschutzmassnahme sei einzutreten. 2.2. In Gutheissung der Beschwerde seien die Dispositivziffern 2 der Entscheide KEMN.2025.361 und KEMN.2024.362 vom 05.05.2025 ersatzlos aufzuheben.