und es wurde ihr Aufgabenbereich festgelegt (Ziff. 5); sie wurde u.a. mit der "Organisation und Überwachung des Besuchsrechts" beauftragt (lit. g). Die Entscheide erwuchsen unangefochten in Rechtskraft. -3- 2. 2.1. Mit Eingabe vom 1. Mai 2025 ersuchte der Beschwerdeführer beim Familiengericht Aarau u.a. um Anpassung der Kindesschutzmassnahmen, um Wiederherstellung seines Aufenthaltsbestimmungsrechts und um Zuteilung der Obhut über die Kinder an ihn, eventualiter um wöchentliche Besuchsrechte mit Übernachtungen bei ihm und um Anordnung eines Ferienrechts.