Anfechtungs- Entscheid des Familiengerichts Aarau vom 5. Mai 2025 gegenstand Betreff Änderung einer Massnahme -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) und D._____ (nachfolgend: Mutter) sind die verheirateten und getrennt lebenden Eltern der gemeinsamen Kinder B._____, geboren am tt.mm.2014, G._____, geboren am tt.mm.2016, C._____, geboren am tt.mm.2017, und H._____, geboren am tt.mm.2022.