2.2. Die Beschwerdeführerin ersuchte mit ihrer Beschwerde darum, die Fremdplatzierung auszusetzen, bis eine umfassende Abklärung der Situation erfolgt sei. Bezüglich der Weisung zur Suchtberatung führte sie aus, sie besuche bereits seit Oktober 2024 die Suchtberatung alle zwei Wochen. Ihr dortiger Berater sei aber wegen einer Sportverletzung eine Zeit lang verhindert gewesen. -5-