Mit demselben Entscheid passte es die der Beschwerdeführerin mit Entscheid vom 22. August 2024 (KEMN.2024.422) erteilten Weisungen an und fasste diese neu wie folgt (Dispositiv-Ziffer 7): " Die Mutter wird angewiesen bis am 31. Oktober 2025 mindestens zwei Termine pro Monat bei der Suchtberatung in Anspruch zu nehmen, um sich aktiv mit den bestehenden Verhaltensmustern betreffend Alkoholkonsum auseinander zu setzen und mögliche alternative Strategien zu entwickeln (Terminvorgabe durch die Suchtberatung)" Einer allfälligen Beschwerde entzog es die aufschiebende Wirkung (Dispo- sitiv-Ziffer 10).