3.4. Am 14. Mai 2025 hörte der Fachrichter sowohl den Betroffenen als auch die Eltern je einzeln sowie den Grossvater mütterlicherseits an (act. 27 ff. in KEMN.2025.226). 3.5. Mit Entscheid vom 23. Mai 2025 (KEMN.2025.226) erweiterte das Familiengericht Lenzburg die Beistandschaft um die folgende Aufgabe (Disposi- tiv-Ziffer 2): " zusammen mit dem Betroffenen, den Eltern und dem Grossvater nach einer geeigneten Unterbringung für den Betroffenen zu suchen und dem Familiengericht entsprechend Antrag zu stellen, sobald ein Platz gefunden wurde"