3. 3.1. Mit Eingabe vom 31. März 2025 erstattete die Beiständin einen Zwischenbericht. Mit Eingabe vom 30. April 2025 beantragte die Beiständin unter anderem, der Betroffene sei fremd zu platzieren und die Beiständin mit der Suche nach einer geeigneten Unterbringung zu beauftragen (act. 2 ff. und 12 ff. in KEMN.2025.226). 3.2. Mit Eingabe vom 7. Mai 2025 beantragte der Vater die Übertragung der Obhut an ihn (act. 22 in KEMN.2025.226). 3.3. Mit E-Mail vom 12. Mai 2025 liess sich die Beiständin erneut vernehmen (act. 25 in KEMN.2025.226). -3-